Was du beachten musst, wann du eine Steuererklärung abgeben musst – und ob es sogar mehrere sein müssen, erklärt Peter Schmitz, CEO von WISO Steuer.
Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen?
Dein Lieblingslabel schickt dir Produkte, du bekommst ein Kamera-Gadget geschenkt oder verdienst mit einem Reel Geld? Dann interessiert sich das Finanzamt für deine Tätigkeit. Denn alles, was du im Zusammenhang mit deiner Reichweite bekommst – Geld, Produkte oder Dienstleistungen – zählt steuerlich als Einkommen.
Peter Schmitz (LinkedIn) ist seit 2009 Geschäftsführer der Buhl Tax Service GmbH. Innerhalb der Buhl-Unternehmensgruppe ist er verantwortlich für die Entwicklung und den Vertrieb der steuerlichen Software und Services. Peter Schmitz verfügt über ein umfangreiches steuerliches Fachwissen und vielfältige Erfahrungen in der Software-Entwicklung und Vermarktung von Online-, Software- und Print-Produkten.
Egal, ob du auf Instagram postest, YouTube-Videos hochlädst oder Blogartikel veröffentlichst: Du erzielst damit Einnahmen, die grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Je nach Situation können dabei verschiedene Steuern auf dich zukommen:
- Einkommensteuer: Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate-Links, Produkttests oder gesponserten Beiträgen musst du in deiner Steuererklärung angeben. Meistens giltst du dabei als selbstständig oder gewerblich tätig.
- Gewerbesteuer: Arbeitest du regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht, brauchst du einen Gewerbeschein. Ab einem Gewinn von über 24.500 Euro im Jahr wird Gewerbesteuer fällig. Auch bei geringeren Gewinnen kann dich das Finanzamt auffordern, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
- Umsatzsteuer: Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, muss eine Umsatzsteuererklärung machen. Für Kleinunternehmer entfällt die Pflicht ab 2024, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.
Wichtig: Für die Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Liegen deine gesamten Jahreseinkünfte darunter, musst du in der Regel keine Einkommensteuer zahlen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn du das Influencer-Dasein nur nebenbei betreibst: Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst und Kooperationen eingehst, gilt deine Tätigkeit meist als gewerblich. Es sei denn, sie ist klar künstlerisch oder publizistisch geprägt – dann könnte sie freiberuflich sein.
Bei der Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du das angeben. Die meisten Influencer, Blogger und YouTuber gelten als Gewerbetreibende. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und kostet je nach Ort zwischen 10 und 50 Euro. Auch wenn du noch keine hohen Einnahmen hast, solltest du dich frühzeitig anmelden – sonst drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder Bußgelder.
Gewerbesteuer: Das musst du wissen
Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast, gilt grundsätzlich die Gewerbesteuerpflicht. Allerdings gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Erst, wenn du darüber liegst, wird Gewerbesteuer fällig.
Auch wenn du darunter bleibst, musst du meistens eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die gute Nachricht: Du kannst die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 35 EStG) – das reduziert die Belastung.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, oder nicht?
Wenn du selbstständig Leistungen anbietest, musst du in der Regel Umsatzsteuer berechnen, unabhängig davon, ob du Gewinn machst. Das heißt: Du stellst Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus. Für manche kreative Leistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.
Diese Umsatzsteuer führst du ans Finanzamt ab – normalerweise monatlich oder vierteljährlich. Gleichzeitig darfst du die Umsatzsteuer auf deine betrieblichen Ausgaben (z. B. Kamera, Software, Werbung) als Vorsteuer abziehen.
Tipp: Wenn dein Umsatz 2024 unter 25.000 Euro lag und 2025 voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Dann stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer – und musst keine regelmäßigen Voranmeldungen abgeben. Willst du allerdings lieber die Vorsteuer nutzen, kannst du freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln – das bindet dich dann für fünf Jahre.

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Auch Produkte und Geschenke zählen als Einkommen
Viele Influencer bekommen statt Geld Produkte, Reisen oder Dienstleistungen. Auch diese zählen als Einkommen, wenn du dafür postest oder Content erstellst. Entscheidend ist der Marktwert, z. B. bei einem geschenkten Smartphone im Wert von 800 Euro. Auch das musst du versteuern.
Ausnahmen, bei denen keine Steuer anfällt:
- Du gibst das Produkt zurück (z. B. Testgerät)
- Der Wert liegt im Bagatellbereich (ca. 10–35 Euro, je nach Fall)
- Das Unternehmen übernimmt die Steuer selbst – etwa über § 37b EStG (Pauschalversteuerung)
Wichtig: Dokumentiere alles: Produktname, geschätzter Wert, Kooperationspartner, Datum der Veröffentlichung. Frag bei Unsicherheiten beim Partner nach, ob die Versteuerung übernommen wird.
Diese Ausgaben kannst du absetzen
Alles, was du für deine Tätigkeit brauchst, kannst du steuerlich geltend machen – das senkt deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Typische Beispiele:
- Technik: Smartphone, Kamera, Mikrofon, Licht, Laptop, Schnittsoftware (teure Geräte über 800 Euro musst du abschreiben)
- Arbeitsmaterialien: Stifte, Papier, Notizbuch, Druckerpatronen
- Internet & Telefon: anteilig, wenn auch privat genutzt
- Reisekosten: Bahn- oder Flugtickets, Kilometergeld, Verpflegungspauschalen, Hotelkosten bei Drehs oder Events
- Arbeitszimmer: anteilige Miete oder Homeoffice-Pauschale (bis 1.260 Euro jährlich)
- Weiterbildung: Onlinekurse, Fachliteratur, Business-Podcasts
- Marketing: Website, Werbung, Logo, Design
- Dienstleistungen: Steuerberatung, Webdesign, Social-Media-Management
Tipp: Bewahre alle Belege gut auf und dokumentiere deine Ausgaben – am besten über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
YouTuber & Steuern – das gilt auch für dich
Auch YouTuber gelten steuerlich meist als gewerbliche Unternehmer – vor allem, wenn sie regelmäßig Einnahmen durch Videos erzielen. Dazu zählen z. B.:
- Werbung (AdSense) – auch aus dem Ausland (z. B. Google Ireland)
- Kooperationen und gesponserte Produkte
- Einnahmen über Super Chats und Livestreams
Wichtig:
- AdSense-Einnahmen zählen als Betriebseinnahmen und können umsatzsteuerpflichtig sein (z. B. Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG)
- Technik und Software sind Betriebsausgaben
- Du musst Umsatzsteuer berechnen und abführen – außer du bist Kleinunternehmer
- Dokumentiere alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig – das Finanzamt fragt bei YouTubern gerne nach
Wer als Influencer oder YouTuber Geld verdient oder Produkte bekommt, kommt um Steuern nicht herum. Wer sich frühzeitig informiert, alles sauber dokumentiert und sich im Zweifel beraten lässt, hat in der Regel keine Probleme mit dem Finanzamt.