Inhalte im Internet (z.B. Bilder, Texte, Musik etc.) sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Ob und wie ihr fremde Werke aus dem Internet nutzen dürft, stellen wir euch im Folgenden vor.
Autor: Philipp Pedrós
Hinweis: Der folgende Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich Informationszwecken.
Content-Creator:innen lassen sich auf der Suche nach Ideen für eigene Beiträge gerne von anderen Kreativen inspirieren. Manchmal passt ein Bild super zum eigenen Feed und man stellt sich die Frage: Kann ich das nicht einfach benutzen? Doch Vorsicht! Die Inhalte (ob Bilder, Texte, Musik, Videos, Grafiken, Zeichnungen etc.) anderer dürfen nicht einfach so übernommen werden, denn grundsätzlich sind Inhalte im Internet urheberrechtlich geschützt. Das heißt, dass die Inhalte das geistige Eigentum des Urhebers / der Urheberin sind. Ohne dessen Einverständnis darfst du seinen/ihren Content nicht verwenden. Der/die Urheber:in entscheidet demnach, ob und wie seine/ihre Inhalte verwendet werden dürfen. Deshalb können Influencer:innen und Content Creator:innen Abmahnungen drohen, wenn sie Inhalte anderer unbedacht nutzen. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Verwendung fremder Inhalte die jeweiligen Nutzungsrechte zu überprüfen.
Merke: Fremde Werke (z.B. Bilder, Texte, Musik, Töne, Videos, Videos, Video-Effekte, Grafiken, Zeichnungen etc.) aus dem Internet sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Daher sind vor der Verwendung die jeweils geltenden Nutzungsrechte zu überprüfen und gegebenenfalls einzuholen.
Wir stellen dir im Folgenden die drei häufigsten Fälle für die Nutzung von Content aus dem Internet vor und zeigen dir, wann und unter welchen Bedingungen du ein fremdes Werk nutzen darfst und wann nicht.
1. Normalfall: Urheber:in vor Nutzung um Erlaubnis fragen
Wenn du beispielsweise ein Bild auf einer Website oder einem sozialen Netzwerk findest oder bei Google nach Bildern suchst, dann darfst du diese nicht einfach so verwenden, auch wenn keine Quelle angegeben ist. Im Normalfall liegt das ausschließliche Nutzungsrecht für ein Werk beim Urheber / bei der Urheberin. Deshalb musst du diese:n um Erlaubnis für die Nutzung seines/ihres Contents fragen.
Dabei sind folgende Punkte abzuklären: (a) wer ist der/die Urheber:in des Werks, (b) ist die Nutzung des Werks kostenpflichtig, (b) in welchem Umfang (kommerziell/nicht-kommerziell/redaktionell) darf das Werk genutzt werden, (c) will der/die Urheber:in namentlich genannt werden und (d) gibt es weitere Einschränkungen, z.B. ist der/die Urheber:in damit einverstanden, wenn sein/ihr Content über mehrere Social Media-Kanäle verbreitet wird.
2. Nutzung von Content aus Stock-Datenbanken - Darauf solltest du achten
Wer systematisch nach fremden Inhalten zur eigenen Nutzung suchen möchte, für den empfehlen sich sogenannte Stock-Kreativdatenbanken (Stock ist englisch und heißt übersetzt Lagerbestand). Bei diesen können z.B. Bilder nach bestimmten Suchbegriffen (z.B. Business) gefiltert werden, was die Suche nach geeigneten Bildern erleichtert. Grundsätzlich lässt sich zwischen kostenfreien Datenbanken wie zum Beispiel Unsplash oder Pixabay und kostenpflichtigen Datenbanken wie zum Beispiel Adobe Stock, iStock oder Envato Elements (bietet auch ein kostenloses Konto mit eingeschränkter Nutzung an) unterscheiden.
2.1 Kostenfreie Stock-Datenbanken: Inhalte kostenlos nutzbar, aber nicht ohne Bedingungen!
Bei den kostenfreien Datenbanken ist, wie es der Name schon sagt, die kostenlose Nutzung der bereitgestellten Inhalte grundsätzlich erlaubt. Für welche Zwecke die bereitgestellten Werke genau verwendet werden dürfen, unterscheidet sich teilweise von Plattform zu Plattform. Deswegen solltest du dir vor der Nutzung immer die konkreten Lizenzbedingungen des jeweiligen Portals durchlesen. Es lassen sich jedoch ein paar bestimmte, grundsätzliche Nutzungszwecke feststellen, die, mehr oder weniger, von allen kostenfreien Datenbanken eingeräumt werden.
Redaktionelle Nutzung
Dazu gehört die redaktionelle Nutzung der Inhalte; das heißt, dass die bereitgestellten Werke wie z.B. Bilder, digital und gedruckt, von Zeitungen, Zeitschriften und Ähnlichem verwendet werden dürfen.
Nicht-kommerzielle Nutzung
Des Weiteren ist die nicht-kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Inhalte erlaubt, womit jeder Gebrauch ohne Gewinnabsicht gemeint ist, wie beispielsweise die persönliche (private) Nutzung für eigene Zwecke.
Kommerzielle Nutzung
Auch die kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Inhalte ist erlaubt, solange sie nur zu Werbezwecken verwendet werden und nicht Teil eines Produkts sind, z.B. in einem Buch oder auf einer Verpackung gedruckt. In der Regel musst du weder beim Bildautor noch bei der Plattform eine Genehmigung einholen, wenn du auf der Plattform bereitgestellte Werke nutzt. Auch den Namen des Autors musst du nicht als Quelle angeben, jedoch ist dessen Erwähnung ausdrücklich erwünscht. Außerdem darfst du die, auf den Plattformen zur Verfügung gestellten Werke, in der Regel verändern, z.B. für eine Bildcollage.
Explizit nicht erlaubt ist hingegen der Verkauf von unveränderten Kopien der Bilder, z.B. als Poster oder als Ausdruck auf einem Produkt. Auch die Verbreitung der Werke auf anderen Stock-Plattformen ist verboten.
Des Weiteren ist zu beachten, dass in Stock-Datenbanken zur Verfügung gestellte Werke nicht in einer Weise verwendet werden dürfen, die Gewalt verherrlicht, pornographisch oder diffamierend ist, oder gegen geltende Gesetze verstößt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich aber immer vor der Nutzung von Inhalten mit den konkreten Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform vertraut machen. Diese findet ihr auf Unterseiten der jeweiligen Portale, unter Bezeichnungen wie Nutzungsrechte, Lizenzbedingungen, AGB oder Royalty.
2.2 Kostenpflichtige Stock-Datenbanken: Trotz Kauf sind nicht alle Nutzungen erlaubt!
Bei den kostenpflichtigen Datenbanken können die Lizenzen für die bereitgestellten Inhalte erworben werden und dadurch rechtlich einwandfrei (unter Einhaltung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Portals!) genutzt werden.
Meist gibt es mehrere Lizenzen, die sich im jeweiligen Nutzungsumfang unterscheiden. Bei der Standard-Lizenz wird in der Regel die redaktionelle Nutzung, die nicht-kommerzielle Nutzung sowie die kommerzielle Nutzung zu Marketingzwecken erlaubt. Hier ist zu beachten, dass es im Detail weitere Einschränkungen geben kann, beispielsweise, dass die Nutzung eines bereitgestellten Werks mit der Standard-Lizenz nur bis zu einer bestimmten Auflage erlaubt ist. Der Grenzwert liegt beispielsweise bei Adobe Stock und iStock bei einer Auflage von 500.000 Exemplaren/Views. Bis zu diesem Wert reicht die Standard-Lizenz bei diesen Anbietern aus, bei einer höheren Auflage/Anzahl von Views wird eine erweiterte Lizenz (konkrete Bezeichnung variiert von Portal zu Portal) nötig, die auch mehr kostet. Auch für den Verkauf der Bilder als Teil eines Produkts benötigt man eine erweiterte Lizenz, die mehr kostet als die andere(n) Lizenz(en).
Des Weiteren ist zu beachten, dass auch bei kostenpflichtigen Stock-Datenbanken zur Verfügung gestellte Werke nicht in einer Weise verwendet werden dürfen, die Gewalt verherrlicht, pornographisch oder diffamierend ist, oder gegen geltende Gesetze verstößt.
Da sich aber auch bei den kostenpflichtigen Stock-Datenbanken die jeweiligen Lizenzbedingungen in bestimmten Punkten unterscheiden, empfiehlt es sich auch hier sehr, vor der Nutzung (am besten vor dem Erwerb) einen Blick in die jeweiligen Lizenzbedingungen zu werfen.
3. Creative-Commons Lizenzen - Inhalte kostenlos verwenden, aber nur unter bestimmten Bedingungen
Um dem beim Urheberrecht im Internet herrschenden Lizenz-Wirr-War entgegenzuwirken, haben sich Kreative zusammengetan und die standardisierten Creative-Commons-Lizenzen entwickelt. Diese ermöglichen es Kreativschaffenden ihre Inhalte der Allgemeinheit zur kostenfreien Nutzung in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Denn viele Content-Creator:innen haben ein explizites Interesse daran, dass andere ihre Inhalte nutzen. Sie freuen sich darüber, wenn andere, aufbauend auf ihren Inhalten, eigene Inhalte kreieren. Außerdem steigert die Weiterverwendung ihrer Inhalte auch die Bekanntheit des Urhebers / der Urheberin.
Aber auch für diejenigen, die fremde Inhalte nutzen möchten, sind Creative-Commons-Lizenzen von Vorteil. So ermöglichen diese die legale und kostenfreie Nutzung fremder Inhalte. In welchem Umfang diese genutzt werden dürfen, entscheidet der/die Urheber:in. Dafür gibt es verschiedene Creative-Commons-Lizenzen, die sich im Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte unterscheiden:
3.1 CC BY: Namensnennung
Dabei handelt es sich um die CC-Lizenz, die die meisten Nutzungsrechte für fremde Inhalte einräumt. So wird sowohl die Verbreitung als auch die Veränderung des Inhalts erlaubt, auch zu kommerziellen Zwecken, solange der/die Urheber:in angegeben wird.
3.2 CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Zusätzlich zur reinen Namensnennung muss der/die Nutzer:in bei dieser Lizenz die Weiterverwendung der Inhalte erlauben. Das heißt, dass die Lizenz des Originals nicht verändert werden darf, weshalb sich diese Lizenz vor allem für Inhalte eignet, die für die freie und kostenlose Weiterverbreitung gedacht sind (wie z.B. bei Wikipedia). Auch die kommerzielle Nutzung für jede:n wird mit dieser Lizenz erlaubt.
3.3 CC BY-ND: Namensnennung - Keine Bearbeitung
Diese Lizenz erlaubt zwar die (kommerzielle) Nutzung des Inhalts sofern der/die Urheber:in genannt wird, allerdings darf das Original nicht verändert werden.
3.4 CC BY-NC: Namensnennung - Nicht kommerziell
Hierbei wird ausschließlich die nicht-kommerzielle Verbreitung und Bearbeitung des Originals unter Nennung des Urhebers/ der Urheberin eingeräumt.
3.5 CC BY-NC-SA: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Zusätzlich muss hier bei Weiterverwendung die gleiche Lizenz verwendet werden, wie beim Original.
3.6 CC BY-NC-ND: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung
Hierbei handelt es sich um die CC-Lizenz mit den strengsten Voraussetzungen für die weitere Nutzung des Inhalts. Das Original darf weder kommerziell genutzt werden noch verändert werden. Außerdem muss wie bei allen CC-Lizenzen der/die Urheber:in angegeben werden.
Erklärung der Abkürzungen bei Creative-Commons-Lizenzen (siehe CC-Labels oben):
CC: Creative-Commons
BY: Attribution → aus dem engl. “by”, auf deutsch “von”
NC: NonCommercial → nicht-kommerziell
ND: NoDerivs → keine Derivate (Veränderung des Originals nicht erlaubt)
SA: ShareAlike → “Teilen wie”; Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Tipp: Inhalte, die unter CC-Lizenzen verbreitet werden können, kann man daran erkennen, dass sie explizit als Creative Commons markiert sind, z.B. in der Bildbeschreibung, oder mit einem der oben abgebildeten Siegel.
Daumenregel für die Nutzung von Content aus dem Internet
Du hast Content (z.B. Bild, Video, Musik etc.) gefunden, den du gerne in deinen Postings nutzen möchtest? Mit der folgenden Daumenregel kannst du überprüfen, ob du ihn nutzen darfst und unter welchen Bedingungen:
Wenn der Content...:
- auf einer Website oder einem Social Media-Kanal integriert ist, kannst du über das Impressum den/die Websitebetreiber:in identifizieren. Schreibe ihn an und frage nach, ob du den Content verwenden darfst und unter welchen Bedingungen. Frage dabei auch, ob er überhaupt der/die Urheber/in ist. Denn auch andere nutzen Content aus Stock-Plattformen, den sie nicht weitergeben dürfen.
- auf einer kostenlosen Stock-Plattform zu finden ist, darfst du ihn in der Regel kostenfrei für redaktionelle, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke nutzen, allerdings nicht als Teil eines Produkts verkaufen. Informiere dich vor der Nutzung über die konkreten Lizenzbedingungen des jeweiligen Portals (findest du meist ganz unten im Footer auf der Website).
- auf einer kostenpflichtigen Stock-Plattform ist, kannst du bestimmte Nutzungsrechte käuflich erwerben. So kannst du mit der Standard-Lizenz ein Werk redaktionell, nicht-kommerziell und kommerziell bis zu einer bestimmten Auflage nutzen. Bei einer höheren Auflage oder wenn du das Werk als Teil eines Produkts verkaufen willst, musst du eine oder mehrere erweiterte Lizenz(en) erwerben. Informiere dich auch hier vor der Nutzung über die konkreten Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform.
- eine CC-Lizenz hat, darfst du ihn kostenfrei nutzen. In welchem Umfang du ihn nutzen darfst, hängt von der konkreten CC-Lizenz ab. Informiere dich deshalb, um welche CC-Lizenz es sich im konkreten Fall handelt.
Zusammengefasst: Vor der Nutzung IMMER über konkrete Nutzungsrechte informieren
Insgesamt gibt es einige Dinge bei der Nutzung fremder Inhalte im Internet zu beachten, weshalb es vor allem für Content-Creator:innen ratsam ist, sich vor der Verwendung fremder Inhalte über die für den jeweiligen Inhalt eingeräumten Nutzungsrechte zu informieren. Am sichersten fährst du jedoch immer noch, wenn du deinen Content selbst kreiert, zum Beispiel einfach selbst gemachte Fotos und Videos für dein Profil verwendest. Dann brauchst du dir keine Gedanken über drohende Abmahnungen zu machen und nebenbei ist es auch noch originell.
Falls du doch mal aus Versehen fremden Content ohne Erlaubnis nutzt und dafür abgemahnt wirst, kannst du dich mit einer Mediaversicherung dagegen absichern. Mehr dazu erfährst du in unserer Podcastfolge “Berufliche Versicherungen für Influencer” mit der Expertin für Berufshaftpflichtversicherungen für kreative Berufe Sandra Löhning von exali.de.
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