Mit eigenem Content auf TikTok, Instagram, YouTube oder Twitch Geld verdienen – davon träumen viele Content Creator. Doch der Traumberuf Influencer:in beinhaltet einige Risiken, die im schlimmsten Fall teure Gerichtsverhandlungen oder sogar den Verlust der eigenen Plattform nach sich ziehen können. In diesem Artikel haben wir die häufigsten dieser Risiken für dich zusammengefasst.
Autor: exali Versicherungsteam
Risiko 1: Werbekennzeichnungen
Werbung ist eine der größten Einnahmequellen von Influencer:innen. Wie diese Werbung aussieht ist unterschiedlich: Verlinkungen, Produkttests, Kooperationen, Empfehlungen oder Sponsoring. Mit der Anzahl deiner Follower:innen oder Abonnent:innen wächst auch dein Einfluss und dein Marktwert steigt. Wer allerdings auf den eigenen Kanälen auf Produkte, Marken, Unternehmen oder auch andere Profile hinweist, muss aufpassen, dass stets eindeutig ersichtlich ist, ob es sich bei einem Post oder einer Handlung um Werbung handelt. Andernfalls besteht das Risiko, dass dir eine Abmahnung wegen Schleichwerbung ins Haus flattert.
Das Thema Influencer:innen und Schleichwerbung – beziehungsweise wann etwas als solche gilt, ist seit Jahren ein Streitthema. Im Mai 2022 wurde deshalb dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Absatz hinzugefügt, der die Problematik präzisieren soll.
So besagt §5a, Absatz 4 des UWG:
Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ein kommerzieller Zweck liegt bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmers nicht vor, wenn der Handelnde kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmer erhält oder sich versprechen lässt. Der Erhalt oder das Versprechen einer Gegenleistung wird vermutet, es sei denn der Handelnde macht glaubhaft, dass er eine solche nicht erhalten hat.
Das Problem: Der Bundesgerichtshof hatte in drei Urteilen 2021 bereits festgestellt, dass Influencer:innen die fremde oder selbsterworbene Produkte vorstellen auch zu eigenen Gunsten werben – also ihr eigenes Image vermarkten. Wirkliche Klarheit herrscht hier weiterhin nicht, aber aus den Urteilen des BGH lassen sich zumindest einige Richtlinien zur Kennzeichnungspflicht von Werbung ableiten:
Bezahlte Werbung
Bezahlte Werbung muss stets gekennzeichnet werden: Sobald Influencer:innen für die Erwähnung von fremden Produkten Geld oder Sachwerte erhalten, ist eine Kennzeichnung notwendig.
Geschäftliches Handeln
Influencer:innen die für Ihre Leistungen oder sich werben, handeln geschäftlich im Sinne des §2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses definiert eine geschäftliche Handlung folgendermaßen:
„jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen unmittelbar und objektiv zusammenhängt […]“
Wer also fremde Produkte vorstellt, um das eigene Image zu steigern, handelt geschäftlich und muss die Notwendigkeit einer Werbekennzeichnung dringend prüfen.
Werbecharakter
Werden Produkte werblich herausgestellt, ist eine Werbekennzeichnung notwendig. Leider ist nicht immer ganz ersichtlich, was als werbliche Herausstellung gilt. Das BGH gibt dazu folgende Begründungen ab:
- Offensichtlicher Werbecharakter: Eindeutig um Werbung handelt es sich immer dann, wenn ein Beitrag „ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, dass die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt“
- Tap Tags: Alleine die Verwendung so genannter „Tap Tags“ auf Instagram (Verweise auf die Accounts von Unternehmen, die über den Produkten, wenn das Bild angeklickt wird) begründet noch nicht den Werbecharakter. Erhalten die Influencer:innen allerdings für die Platzierung des Tap Tags Geld oder sind in einer Werbekooperation mit dem Unternehmen der Produkte, ist es wiederum Werbung.
- Links: Werden nicht nur einen Tap Tag, sondern auch Links zu den Produkten und/oder Hersteller:innen verwendet, ist der Werbecharakter begründet. Leider ist der Unterschied zwischen Links und Tap Tags, die im Grunde wie Links funktionieren, nicht ganz ersichtlich.
- Die Umstände: Werden Produkte von sich aus dargestellt – also wenn du beispielsweise in einem Video ein T-Shirt mit einem großen Markenlogo trägst oder Nutzer:innen in den Kommentaren fragen, wo du ein Kleidungsstück gekauft hast – ist eine Werbekennzeichnung nicht erforderlich. Leider ist dieser Punkt am schwierigsten zu entscheiden, da das BGH keine klare Richtlinie formuliert hat, ab wann den Follower:innen dieser kommerzielle Hintergrund bekannt ist.
Risiko 2: Cybercrime
Cyberkriminalität gehört zu den größten Risiken für jedes Business – egal ob Unternehmen oder Solo-Selbständige:r – jede:r kann Opfer einer Cyberattacke werden, auch Influencer:innen. So wurde 2022 beispielsweise der YouTube-Kanal von Julien Bam gehackt, davor waren auch schon Simon Wiefels (besser bekannt als Unge) oder die Influencerin Fiona Erdman zum Ziel von Cyberkriminellen geworden.
Für Influencer:innen ist eine Cyber-Attacke auf mehreren Ebenen existenzbedrohend:
Inhalte werden gelöscht
In den meisten Fällen löschen Cyberkriminelle die bestehenden Inhalte des gehackten Kanals und verbreiten stattdessen betrügerische Inhalte. So beispielsweise auch im Fall von Julien Bam, bei dem die Hacker:innen zunächst alle von ihm veröffentlichten Videos löschten und dann über die Kanäle ein Werbevideo für Kryptowährung mit zahlreichen dubiosen Verlinkungen posteten.
Accounts werden gelöscht
Cyberkriminelle kapern nicht nur die Accounts und löschen Inhalte, sondern im schlimmsten Fall auch gleich den kompletten Account. Genau das passierte etwa der österreichischen Influencerin Emel Gloss 2022, als ihr Instagram-Account mit damals knapp 400.000 Follower:innen gehackt und anschließend gelöscht wurde. Erst als Gloss sich anwaltliche Hilfe holte, stellte Meta den Account letztlich wieder her.
Monetarisierung gesperrt
Wer offensichtlich betrügerische Inhalte wie Gewinnspiele, Videos oder Posts mit dubiosen Verlinkungen postet, wird von den Plattformen meist schnell gesperrt. Selbst wenn der Account später wiederhergestellt wird, kann es sein, dass die Monetarisierung der Inhalte gesperrt wird. So war es etwa im Fall von Julien Bam: Durch das dubiose Werbevideo für Krypowährung, das während des Hacks auf seinem Kanal lief, verlor der YouTuber eigenen Angaben zufolge nicht nur mehrere zehntausend Abonnetinnen und Abonnenten, er wurde zudem auch für die Monetarisierung der Kanäle gesperrt.
Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Attacken
Um deine Accounts zu schützen, solltest du folgende Tipps beachten:
- Multi-Faktor-Authentifizierung: Nutze zur Sicherung deiner Accounts mindestens die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Anti-Viren-Software: Grundsätzlich solltest du auf ALLEN mobilen Geräten – egal ob Laptop, Smartphone oder Tablet – immer eine Virensoftware verwenden und sicherstellen, dass diese auf dem neuesten Stand ist.
- Updates: Alle IT-Programme auf deinen Geräten sollten stets auf dem neuesten Stand sein – das gilt für Betriebssysteme ebenso wie für Browser, Apps oder Bildbearbeitungsprogramme.
- Unsichere Netzwerke: Wenn du deine Posts unterwegs – beispielsweise von einer Messe oder einem anderen Event veröffentlichst, achte darauf, dass du eine VPN zur Nutzung des Internets verwendest. Gerade ungesicherte Netzwerke werden von Cyberkriminellen oft für Angriffe genutzt.
- Achtung Phishing: Wende für alle Nachrichten die du erhältst – egal ob über ein Mailprogramm oder in deinen Accounts – die Drei-Sekunden-Regel an. Das bedeutet: Prüfe stets die Namen und Mailadressen (oder Accounts) der Absender:innen, achte auf mögliche Rechtschreibfehler und öffne niemals leichtfertig irgendwelche Anhänge, da diese Schadsoftware enthalten können.
- Backups: Stelle sicher, dass du von allen wichtigen Dateien immer ein Backup hast, dass sich auf einem externen System befindet.
Einen zusätzlichen Schutz kann auch der Abschluss einer Cyber-Versicherung bieten. Bei exali gibt es etwa den Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) der sich zu jeder Berufshaftpflichtversicherung dazu buchen lässt. Hier übernimmt der Versicherer zum einen die Kosten oder Mehrkosten für die Wiederherstellung deiner Systeme oder Programme, aber auch die Kosten für PR und Krisenmanagement, sowie spezialisierte Anwältinnen und Anwälte oder Computer-Spezialist:innen.
Risiko 3: Urheberrechtsverletzungen
Grundsätzlich gilt für alle Bild-, Video-, Ton- oder Textinhalte ein Urheberrecht, dass auch nicht abgetreten werden kann. Lediglich Nutzungsrechte wie beispielsweise das Recht zur Veröffentlichung oder zur Bearbeitung können andere von den Urheber:innen erwerben. Das bedeutet: Wenn du fremde Inhalte – egal ob von anderen Content Creators, Bilddatenbanken oder Fotograf:innen – verwendest, solltest du vorher immer abklären, ob du auch die entsprechenden Nutzungsrechte z.B. Website, Videoproduktion, Social Media oder Merchandising hast. Besonders, wenn du die Lizenz für Ton-, Bild- oder Video-Inhalte über eine Datenbank wie Adobe Stock, Audio Jungle oder Shutterstock erwirbst, musst du darauf achten, für welche Nutzungsarten diese Lizenz gilt.
Reaction-Videos
Gerade auf Twitch und YouTube sind Reaction-Videos – sowohl auf Film- oder Gametrailer, als auch Episoden von TV-Serien oder Inhalte anderer Creator – sehr beliebt. Doch wie sieht es hier eigentlich mit dem Urheberrecht aus? Grundsätzlich greift für fremde Inhalte immer das Urheberrecht. Das bedeutet: Wenn du auf deinem YouTube- oder Twitch-Kanal auf das Video anderer Creators reagierst, ist es grundsätzlich ratsam, vorher um Erlaubnis zu fragen.
Es gibt aber auch noch das Zitatrecht, dass nach §51, Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes besagt:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“
Damit dieses jedoch greift, muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Original stattfinden – nur über die Inhalte lachen reicht also nicht aus. Es ist zudem erforderlich, dass du den Inhalt des Videos aufnimmst und inhaltlich kommentierst.
Leider kann es dennoch zu rechtlichen Folgen kommen, wie der Fall von Holger Kreymeier zeigt. Der Blogger veröffentlicht auf seinem YouTube-Kanal „Massengeschmack TV“ unter anderem Videos in denen er Medienbeiträge auseinandernimmt – besonders gern die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So auch 2020 als er in einem Beitrag ausführlich den Film „Infokrieg“ von Y-Kollektiv – einem von Radio Bremen betriebenen YouTube-Kanal, kritisierte und dabei zahlreiche Sequenzen daraus verwendete. Radio Bremen verklagte den Blogger daraufhin wegen Verletzung des Zitatrechts, da Kreymeier auch Ausschnitte des Films gezeigt hätte, die keinen Zitatzweck verfolgen, wie beispielsweise Schnittbilder eines Autos. Der Fall zeigt also: Das Thema Zitatrecht ist kompliziert.
Weitere Rechtsverletzungen:
Neben der Verletzung des Urheberrechts gibt es auch weitere Rechte, die du unter Umständen verletzen kannst:
- Persönlichkeitsrecht: Achte darauf, dass du von allen Personen, die du in deinen Bildern oder Videos zeigst, immer ein schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung einholst. Das ist vor allem dann wichtig, wenn du Videos oder Bilder an Orten aufnimmst, an denen andere Personen zu unfreiwilligen Statist:innen werden können (z.B. in einer Fußgängerzone oder einem Shoppingcenter).
- Markenrecht: Wenn du Inhalte veröffentlichst, in denen du beispielsweise Marken miteinander vergleichst oder Produkte (negativ) rezensierst, ist die betreffende Marke unter Umständen nicht begeistert. Ein Negativbeispiel ist hier etwa LEGO. Das Unternehmen führt seit Jahren Rechtsstreits gegen die Betreiber:innen divereser YouTube-Kanäle. Am bekanntesten ist wohl der gegen Held der Steine.
- Wettbewerbsrecht: Hier runter fällt zum einen die falsche Kennzeichnung von Werbung (siehe Risiko 1), aber auch Fehler im Impressum oder falsche Preisangaben im eigenen Onlineshop.
Risiko 4: Sachschäden
Mein Business ist online, wie soll ich da groß Sachschäden verursachen? Diese Frage hören wir bei exali oft – gerade von Freelancer:innen aus dem kreativen Bereich wie Blogger:innen oder Video-Artists. Tatsächlich zeigt aber unsere Erfahrung, dass Sachschäden – also Schäden im Sinne einer Haftpflichtversicherung bei der Substanzen (Sachen) beschädigt oder vernichtet werden oder verloren gehen (beispielsweise Geld) – deutlich öfter (und schneller) passieren als gedacht. Hier eine kleine Auswahl echter exali Schadenfälle, bei denen fremdes Eigentum (Sachen) zu Schaden kam, die auch Content Creators schnell passieren könnten:
- Drohnenabsturz: Bei einem Videodreh einer Werbeagentur stürzte eine Drohne ab und landete auf dem Ausstellungswagen eines Autohauses.
- Drehpanne: Ebenfalls bei einem Videodreh beschädigte eine andere Werbeagentur den Meetingraum Ihrer Auftraggeber:innen.
- Feuerwehreinsatz: Ein Fotograf nutzte bei einer Hochzeit ebenfalls eine Drohne – leider flog diese in einen nahegelegenen Baum und zog einen Feuerwehreinsatz nach sich.
- Beschädigte Skulptur: Ein anderer Fotograf schubste dagegen versehentlich bei einem Fotoshooting eine teure Skulptur in einem Atelier um.
- Schlüssel verloren: Einem IT-Dienstleister kam während einer Kneipentour seine Jacke abhanden. Dumm nur, dass sich in dieser auch der Schlüssel zum Bürogebäude seiner Kundschaft befand.
Der entstandene Schaden wurde in allen Fällen von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen.
Wie kann ich mich als Content Creator absichern?
Grundsätzlich gilt: Fehler können uns allen passieren. Für Influencer:innen, Blogger:innen oder YouTuber:innen kommt außerdem dazu, dass oft klare Regelungen fehlen – gerade im Bereich der Werbekennzeichnungen, aber auch wenn es um Inhalte auf Plattformen wie TikTok, Instagram, Twitch oder YouTube geht. Die gute Nachricht: Gegen alle der aufgezählten Risiken kannst du dich schützen.
exali bietet etwa die Media-Haftpflicht an, die dich bei Schadenersatzforderung von Dritten (zum Beispiel bei einer Sachbeschädigung), aber auch gegen Abmahnungen (zum Beispiel wegen einer Urheberrechtsverletzung oder einer falschen Werbekennzeichnung) absichert. Teil der Media-Haftpflicht ist auch der sogenannte passive Rechtsschutz. Das bedeutet: Im Falle eines Schadens prüft der Versicherer zunächst auf eigene Kosten, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist – unberechtigte Forderungen werden dann in deinem Namen abgewehrt (die Kosten für Anwältinnen/Anwälte übernimmt dabei auch der Versicherer) und berechtigte vom Versicherer beglichen.
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